Jeder Kfz-Halter ist gesetzlich verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Damit ist sichergestellt, dass für Verkehrsopfer Schadenersatz geleistet wird, auch wenn der Unfallverursacher nicht zahlen kann.
Seit 01. April 2005 beträgt die Höchstentschädigung in der KFZ-Haftpflichtversicherung 100 Mio. Euro. Aber auch der Unfallverursacher ist geschützt. Er muss den angerichteten Schaden nicht selbst bezahlen. Ein Verstoß gegen diese Versicherungspflicht ist strafbar.
Der Umfang des Versicherungsschutzes sowie alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sind in unseren "Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung" (AKB) geregelt.
Der Versicherungsnehmer ist gegen Ansprüche Dritter versichert. Versicherungsschutz haben auch der Fahrzeughalter, der Eigentümer und der Fahrer.
Die Optima Versicherungs-AG leistet bei folgenden Schäden:
Die Optima Versicherungs-AG übernimmt im Schadenfall die Reparaturkosten des Geschädigten. Weiterhin leisten wir für den Krankenhausaufenthalt und zahlen gegebenenfalls Schmerzensgeld.
Im Schadenfall leisten wir Zahlungen bis zu den im Vertrag vereinbarten Versicherungssummen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in Europa (geographisch) und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören. Für Reisen ins außereuropäische Ausland muss eine Erweiterung des Geltungsbereichs beantragt werden.
Wenn Sie ins Ausland fahren, empfehlen wir Ihnen, die "Grüne Karte" bei uns anzufordern.
Diese Internationale Versicherungskarte (IVK) brauchen Sie in manchen Ländern an der Grenze und auf jeden Fall, wenn Sie irgendwo in Europa einen Unfall haben. So können Sie belegen, dass Sie in der Heimat versichert sind.
Die "Grüne Karte" enthält alle wichtigen Daten über die Kfz-Haftpflichtversicherung.
TIP: Als Optima-Kunde können Sie diese sogar über das Internet bestellen.